Weitere Klassen:

Informationen zum "Begleiteten Fahren ab 17":

Ab 16½ Jahren dürfen Sie mit der Ausbildung in der Klasse B für das 'Begleitete Fahren ab 17' beginnen.

Hintergrund der Idee:

Das Unfallrisiko für junge Menschen ist, aufgrund der mangelnden Erfahrung, wesentlich höher. An mehr als 20% aller Unfälle, in denen Personen zu Schaden gekommen sind waren 18- bis 24- jährige als Fahrzeugführer beteiligt. Um die Sicherheit der jungen Fahrer/innen zu erhöhen, sollen sie die Möglichkeit bekommen, durch eine Begleitperson früher und mehr Erfahrungen zu sammeln. Somit können Jugendliche mit 16 ½ Jahren mit der Ausbildung in den Fahrerlaubnisklassen B und BE beginnen.

Die Ausbildung und Prüfung laufen ganz „normal“ wie beim regulären Führerschein ab.

Und so läuft es ab:

Ab 16 ½ Jahren ist der früheste Beginn der Führerscheinausbildung in der Fahrschule.

- Theorieprüfung: Frühestens 3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres.

- Praktische Prüfung: Frühestens 1 Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres.

- Vorläufige Fahrberechtigung (Probezeit beträgt 2 Jahre): Mit der Vollendung des 17. Lebensjahres wird bei bestandener Prüfung, eine Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung ausgehändigt. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind die jungen Fahrer die verantwortlichen Fahrzeugführer. Sie dürfen nur zusammen mit den eingetragenen Begleitpersonen fahren und Fahrpraxis sammeln, wobei die Begleitpersonen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Die Fahrberechtigung besteht nur für Deutschland und Österreich. Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres kann der Kartenfürherschein bei der Fahrerlaubnisbehörde/ Straßenverkehrsamt abgeholt werden.

- Voraussetzungen der Begleitperson(en):
·       30. Lebensjahr vollendet ,
·       Mind. Seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B
·       Nicht mehr als 1 Punkt im Fahrerlaubnisregister in Flensburg